Auf dieser Seite erfahren Sie, wie man bei der Kfz-Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt übertragen kann. Wenn der Versicherte einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat, wird die Kfz-Versicherung dadurch deutlich günstiger. Doch bis dahin ist es erst einmal ein weiter Weg, da der Versicherte dabei natürlich auch schadensfrei bleiben muss. Wesentlich schneller geht es, wenn der Schadenfreiheitsrabatt einfach von einer anderen Person übertragen wird. Bei vielen Kfz-Versicherungen ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts zwar grundsätzlich möglich, jedoch müssen dafür gewissen Voraussetzungen erfüllt sein. Nachfolgend erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann und was dabei zu beachten ist.
Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts sollte gut überlegt sein
Zunächst einmal muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass derjenige der seinen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person zu übertragt seinen Rabatt damit dauerhaft und unwiderruflich aufgibt. Möchte er später erneut ein Fahrzeug versichern, muss er wieder bei null anfangen und zahlt entsprechend viel für die Versicherung.
Schadenfreiheitsrabatt lässt sich nur auf bestimmten Personenkreis übertragen
Wenn der Versicherte bereit ist, auf seinen Schadenfreiheitsrabatt zu verzichten, so kann er ihn zwar auf eine andere Person übertragen, allerdings kommt dafür nur ein bestimmter Personenkreis infrage. So kann man seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht auf eine beliebige Person, sondern nur auf nahestehende Personen übertragen wie etwa Verwandte oder Personen, die im selben Haushalt leben. Um welche Personen es sich dabei genau handelt, ist allerdings von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft verschieden.
Bei der Mehrheit der Kfz Versicherungen ist zumindest eine Rabattübertragung zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern möglich. Häufig darf auch der Rabatt von Großeltern auf ihre Enkel übertragen werden. Einige Versicherungsgesellschaften erlauben darüber hinaus auch, dass unter Geschwistern der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird. Besonders großzügig sind einige Versicherungsunternehmen, die sogar eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts auf alle im selben Haushalt lebenden Personen ermöglichen. Wenn Sie also Ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen wollen, ist es empfehlenswert sich vorab bei der Versicherungsgesellschaft zu erkundigen, auf welche Person dies im Einzelfall möglich ist
Schadenfreiheitsrabatt nicht auf Fahranfänger übertragbar
Abgesehen davon, dass der Schadenfreiheitsrabatt nur auf ganz bestimmte Personen übertragen werden kann, gibt es bei der Übertragung aber noch eine weitere Einschränkung zu beachten. Der übertragende Schadenfreiheitsrabatt darf maximal so vielen schadensfreien Jahre entsprechen, wie derjenige, der den Schadenfreiheitsrabatt übertragen bekommt, bis zu diesem Zeitpunkt hätte sich selbst erarbeiten können. Alles darüber würde bei der Übertragung verfallen. Aus diesem Grund ist es auch sinnlos, den Schadenfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger, der gerade erst die Führerscheinprüfung bestanden hat, zu übertragen.
Fazit
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es zwar grundsätzlich möglich den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen, jedoch nur auf bestimmte Personen wie etwa Verwandte 1. Grades oder aber Personen, die im selben Haushalt leben. Wer seinen Schadenfreiheitsrabatt übertragen will, sollte also vorher bei seiner Kfz-Versicherung nachfragen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass maximal so viele schadensfreie Jahre übertragebar sind, wie die Zielperson bis zum Zeitpunkt der Übertragung hätte selbst erreichen können. Den Schadenfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger zu übertragen macht daher keinen Sinn.